Hessen greift Kulturveranstaltern schon im Juni unter die Arme

Kulturveranstalter*innen können für Juni den „Hessen-Bonus“ beantragen. Damit springen wir ein und schließen die Lücke zum Sonderfonds des Bundes im Juni. Denn die Mittel aus dem Sonderfonds des Bundes sind erst ab 1. Juli verfügbar. Vergeben wird der Hessen-Bonus für Juni nach denselben Kriterien wie die Wirtschaftlichkeitshilfe des Bundes: Bei Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen unter Pandemiebedingungen werden die Einnahmen aus den verkauften Tickets verdoppelt. Wenn die Besucherzahl sich durch die Pandemie-Auflagen auf weniger als 25 Prozent der möglichen Kapazität einer Spielstätte reduziert, werden die Einnahmen verdreifacht. Die Kompensation wird bei der Höhe der Veranstaltungskosten plus einer Organisationspauschale von zehn Prozent gedeckelt.

Die Umsetzung des Antragsverfahrens braucht etwas Vorlauf. Daher ist es möglich, den Hessen-Bonus für Veranstaltungen auch rückwirkend für Juni zu beantragen. Ausgeschlossen von dieser Zusatz-Förderung sind allein Veranstaltungen, die bereits vom Landes-Programm „Ins Freie!“ gefördert wurden.

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