Liquiditätshilfen des Bundes

Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für einige Corona-Hilfsmaßnahmen bis Ende Oktober bzw. Ende Dezember 2021 verlängert. Im Folgenden findet Ihr kurze Infos zu den Hilfsprogrammen:

Überbrückungshilfe: Unternehmen werden Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten in bestimmen Monaten gewährt. Bei der Überbrückungshilfe III November 2020 bis Juni 2021 bei Umsatzrückgang von 30 Prozent pro Monat. Erst- und Änderungsanträge sind bis zum 31.10.2021 möglich. Weitere Infos unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Grundsicherung: Alle Personen, die zu wenige oder keine eigenen Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung haben, können einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben. Die Antragsfrist ist befristet bis 31.12.2021. Weitere Infos unter www.bmas.de.

Neustarthilfe: Für Soloselbstständige, kleine Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Corona-bedingten Umsatzeinbußen von Januar bis Juni 2021. Die Antragstellung wurde bis zum 31.10.2021 verlängert. Weitere Infos unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Eine Übersicht über die Hilfsangebote des Bundes findet Ihr hier.

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