Meine Rede zum Denkmalschutzgesetz

Sehr geehrter Herr Präsident,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

Denkmalschutz und Klimaschutz sind auf den ersten Blick nicht immer leicht zu versöhnen.

Auf der einen Seite steht die Ästhetik und Authentizität von Baudenkmälern und damit verbunden ein großes öffentliches Interesse an unserer gebauten Umwelt. Auf der anderen Seite steht die Sanierung nach modernen Energierichtlinien und der individuelle Wunsch und der gesamtgesellschaftliche Auftrag einen Beitrag zur CO2-Reduktion und zur Energiewende zu leisten.

Eines aber ist klar: Die herausfordernden Klimaziele können wir nur mit dem vorhandenen Baubestand erreichen. Denn viele Kulturdenkmäler leisten ja schon einen direkten Beitrag zum Klimaschutz. Sie sind langlebig, nachnutzbar, reparierbar und bestehen aus dauerhaften Materialen und Konstruktionen. Dadurch haben sie bereits enorme Mengen an CO2 eingespart und sparen dies auch in Zukunft ein. Denkmalschutz ist Klimaschutz.

In ihrem Gesetzentwurf fordert die FDP, dass Maßnahmen zum Klima- und Ressourcenschutz in die Liste der zu genehmigten Maßnahmen aufgenommen werden, damit die Ablehnung zur Ausnahme wird. Wir freuen uns, dass die FDP das Thema nun auch für sich entdeckt hat. Aber wir haben uns hier ja schon längst auf den Weg gemacht.

Bereits mit der Novelle des Hessischen Denkmalschutzgesetzes 2016 haben wir den Weg freigemacht für die stärkere Berücksichtigung der Belange des Klima- und Ressourceschutzes im Denkmalschutz. Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal errichten will, braucht dafür aber weiterhin eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Dabei wird jeder Einzelfall individuell geprüft und abgewogen. Und das ist auch richtig so.

Wo das Denkmalschutzgesetz hierbei in der Vergangenheit leider oft zu eng ausgelegt wurde, hat das Land nun nachgelegt und setzt mit einer neuen Richtlinie an. Sie soll eine einheitlichere Anwendung durch die Denkmalschutzbehörden erleichtern und stellt klar, dass die Genehmigung zur Installation von Solaranlagen auf Kulturdenkmälern im Regelfall erfolgen soll. Damit bietet die Richtlinie für die Denkmalbehörden nicht nur eine größere Sicherheit bei der Anwendung des Denkmalschutzgesetzes, sondern setzt gleichzeitig ein Signal für die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Klimaschutz.

Denn die Klima- und Energiekrise machen eine grundlegende Neuausrichtung unserer Energieversorgung in allen Bereichen notwendig. Nicht zuletzt um die vielen Eigentümerinnen und Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude dabei zu unterstützen, die Herausforderungen steigender Energiepreise zu bewältigen. Wir wollen ermöglichen, nicht verhindern. Hessen ist damit vielen anderen Bundesländern einen großen Schritt voraus. Und das ist auch gut so. Und auch im Haushalt können Sie ganz konkret sehen, dass wir die Dinge anpacken.

Denn die Energie- und Klimakrise machen einen schnellen Umbau der Energieversorgung notwendig. Um die Planungs- und Genehmigungsprozesse der Denkmalschutzbehörden zu beschleunigen, sollen deshalb im Rahmen des Doppelhaushalts zusätzliche Mittel für Stellen im Landesamt für Denkmalpflege bereitgestellt werden. Auch arbeitet das Landesamt derzeit an einer Broschüre zum Thema „Denkmäler und Solaranlagen“, mit deren Hilfe sich Denkmaleigentümer*innen über die Möglichkeiten denkmalverträglichen Lösungen zur Anbringung von Solarmodulen informieren können

Das Heizen mit Holz, das die FDP mit ihrem Gesetzentwurf bei Denkmälern ebenfalls erleichtern will, sehen wir dagegen kritisch. Auch wenn Holz grundsätzlich einen Beitrag zur Wärmewende leisten und fossile Brennstoffe wie Öl und Gas ersetzen kann, bietet die direkte energetische Nutzung von Waldholz unter dem Aspekt Klimaschutz keine Vorteile. Holz sollte zuerst für hochwertige und dauerhafte Produkte und erst am Ende einer kaskadenartigen Nutzung energetisch verwertet werden. Ganz abgesehen von den Gesundheitsgefahren durch Luftverschmutzung.

Denkmäler sind Wissensspeicher. Sie sind Vorbild für eine Kultur des Weiternutzens. Sie stiften Identität.

Deshalb müssen wir sie nicht nur lebendig erhalten, sondern auch für die Zukunft ertüchtigen und für die Eigentümer*innen nutzbar machen. Denkmalschutz ist Klimaschutz. Und die Errichtung von Solaranlagen ist künftig unkomplizierter möglich.

Vielen Dank.

Das Video finden Sie hier.

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