Städtische Bühnen Frankfurt – Erneutes Vertagen der Entscheidung für Mitarbeitende untragbar

Zum Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft „Planen Bauen Wohnen“ der Grünen Frankfurt, in dem sich die AG für einen Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt am bisherigen Standort ausspricht, erklärt die Frankfurter Landtagsabgeordnete und Sprecherin für Kunst und Kultur der GRÜNEN Landtagsfraktion, Mirjam Schmidt:

„Das Positionspapier zeigt, wie sehr sich auch die Basismitglieder unserer Partei in Prozesse und Beratungen einbringen. Inhaltlich hat das Positionspapier jedoch einige Schwächen und das ist auch kein Wunder. Denn es ist zu kurz gedacht, die Städtischen Bühnen nur als Planungsaufgabe zu betrachten und dabei die kulturpolitischen Aspekte zu vernachlässigen, wie zum Beispiel die Schwierigkeiten, die durch die beiden notwendigen Interims entstehen würden. Auch wird den Bedürfnissen der Mitarbeitenden viel zu wenig Rechnung getragen. Es handelt sich bei den Städtischen Bühnen nicht nur um einen Kulturort, sondern auch um einen Arbeitsplatz für 1.200 Menschen, für die wir ebenso eine Verantwortung tragen. Der Betriebsrat hat sich bereits eindeutig positioniert, dass ein Neubau der Doppelanlage für die Mitarbeitenden keine realistische Option in Bezug auf die Arbeitsbedingungen darstellt, ebenso wie die Auslagerung der Werkstätten.

Der einseitige Vorstoß der Arbeitsgemeinschaft ‚Planen Bauen Wohnen‘ hat zu meinem Bedauern zu einer großen Verunsicherung geführt. In der jetzigen Situation ist das besonders fatal, denn anders als angekündigt, wird die Entscheidung über den Standort für den Neubau der Städtischen Bühnen, die eigentlich vor der Sommerpause fallen sollte, erneut vertagt. Das kostet die Stadt nicht nur viel Geld, sondern ist vor allem auch für die Mitarbeitenden und die Intendanten der beiden Häuser untragbar.

Ich hoffe daher sehr, dass die Entscheidungsträger*innen der Römer-Koalition all diese Aspekte berücksichtigen und baldmöglichst zu einer Entscheidung kommen, die der künstlerische Exzellenz und dem Wohl der Mitarbeitenden der beiden Häuser gerecht wird.“

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